Urteil vom Landgericht Aachen - 7 O 302/21

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 3.284,00 € nebst Zinsen in Höhe  von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90% und der Beklagte zu  10%.

3. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen  Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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