Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 224/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 22.210,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 4.697,20 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs A, Fahrgestellidentifikationsnummer: ###### zu zahlen;

es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Fahrzeugs in Verzug befindet;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (1. Zivilkammer) - 2-01 O 121/16
28. März 2019
2-01 O 121/16 28. März 2019

Referenzen