Urteil vom Landgericht Bielefeld - 20 S 49/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 5.4.2007 verkündete Urteil des Amtsge-richts Herford (12 C 913/06) teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, das Pferd K., das bei der Reiterlichen Vereini-gung FB Warendorf Nr. x Lebensnummer DE xxx registriert ist, nebst den Pferdepapie-ren an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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