Urteil vom Landgericht Bochum - I-1 O 110/16

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.677,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger jeglichen weiteren Schaden aus der mangelhaften Abdichtung der Immobilie L-Str. ##in P im Bereich der zum Garten gelegenen Keller-Außenwand zu ersetzen, soweit dieser auf der mangelhaften Anbringung der Dämmung außerhalb des Bereichs der zugemauerten Fensterflächen beruht.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 19.04.2916 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Bochum zum Aktenzeichen I- 5 OH 4/15 tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen