Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 213/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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