Urteil vom Landgericht Bonn - 17 O 197/15

Tenor

1.       Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 04./07.09.2015 geschlossene Darlehensvertrag durch die Widerrufserklärung der Kläger vom 14.10.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.338,57 Euro zuzüglich 5%-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2015 zu zahlen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 74 % und die Beklagte 26%.

5.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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