Urteil vom Landgericht Detmold - 04 O 275/23

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, als Testamentsvollstrecker aus dem Nachlass

des am 16.12.2018 verstorbenen Y. an die Klägerin 15.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz aus 14.833,48 EUR seit dem 19.04.2023 und aus 166,52 EUR seit dem 05.12.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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