Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 318/12 U.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 02.08.2012, Az. 82 C 4356/10, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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