Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 92/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 02.12.2016 (Az. 94 C #####/####) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses F 17 in L nebst Kellerraum und Garage zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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