Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 002 KLs 9/18

Tenor

1.Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

2.Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt werden angeordnet.

3.Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken.

4.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften:             §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 53, 54, 63, 64, 72 StGB.


1

I.

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

II.

1. Tat vom 30.04.2018 zum Nachteil des Zeugen S

13

2. Tat vom 03.06.2018 zum Nachteil des Nebenklägers S

14 15 16

III.

17 18 19 20 21 22

IV.

23 24 25

V.

26

1.

27 28 29 30 31 32 33

2.

34 35 36

3.

37

VI.

38

1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

39 40 41 42

2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

43 44 45 46 47 48

3. Anordnung beider Maßregeln

49 50 51 52

4. Reihenfolge der Maßregeln

53 54

VII.

55

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