Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 256/16

Tenor

  • 1.                  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 12.200,00 € seit dem 20.08.2016 sowie aus weiteren 6.500,00 € seit 28.12.2016 zu zahlen.

  • 2.                  Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 53.811,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2017 sowie aus 128.868,97 € für die Zeit vom 12.10.2016 bis zum 27.03.2017 zu zahlen.

  • 3.                  Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 75.057,50 € erledigt ist.

  • 4.                  Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 4.808,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.12.2016 zu zahlen.

  • 5.                  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6.                  Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

  • 7.                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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