Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 63/22

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.10.2022 zu Az. 6 C 34/22 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hattingen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert der Berufung wird auf 2.059,50 Euro festgesetzt.


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