Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 142/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.639,50 € nebst Zinsen in Höhe               von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2018               zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs               Porsche Cayenne 3.0 TDI mit der Fahrgestellnummer xxxxxxx.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

              Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwalts              kosten in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5               Prozentpunkten               über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2018 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8 % und die Beklagte zu               92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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