Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 355/14

Tenor

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.838,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.964,45 EUR seit dem 2.6.2014, aus 1.488,45 € seit dem 3.6.2014 und aus 386,02 € seit dem 11.6.2014 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw, Marke: Ford, Typ: Focus, Fahrzeug-Ident-Nr.: ####### zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 11.6.2014 in Annahmeverzug befindet.

3.       Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 321,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz  seit dem 23.2.2016 zu zahlen.

4.       Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 201,71 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.6.2014 zu zahlen.

5.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

7.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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