Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 347/22

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 6.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.08.2020 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.279,35 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2020 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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