Urteil vom Landgericht Münster - 08 O 298/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Grundschuldbrief für die Grundschuld in Höhe von 100.000 EUR mit 10 Prozent Jahreszinsen und 5 Prozent Nebenleistung einmalig für U, geboren am ##.##.19##, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Münster für G1, 588 qm groß in Abteilung III lfd. Nr. 6 an die Kläger herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Streithelfers der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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