Urteil vom Landgericht Münster - 3 KLs-210 Js 359/25-22/25

Tenor

I.

Der Angeklagte wird kostenpflichtig wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 6 Fällen, wobei es in 2 Fällen beim Versuch blieb, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren 9 Monaten

verurteilt.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 162.896,78 € wird gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner angeordnet.

II.

Anerkenntnisurteil

Der Angeklagte wird verurteilt, an den Adhäsionskläger Ü., M-Str. ##, ##### O., 53.646,78 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Mai 2025 sowie weitere 2.147,83 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass diese Ansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Angeklagten beruhen.

Die Kosten des Adhäsionsverfahrens trägt der Angeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Angewendete Vorschriften:              §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 22, 23, 49, 52, 53, 73, 73c StGB, 21 Abs. 1 S. 1 StVG.


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