Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 119/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.6.2010, Az.: 17 O 13/08, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.076,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Beklagte zu 44 % und der Kläger zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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