Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 102/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Mai 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückge-wiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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