Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 7 U 31/20

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.10.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, der Aufhebung der Gemeinschaft aus Bruchteilen an der nachstehend abgebildeten Skulptur des Künstlers A. A.

Von der Darstellung des Bildes wird aus Datenschutzgründen abgesehen.

mit der Größe von 732 x 434 x 349 cm zuzustimmen und die Teilung der Gemeinschaft durch öffentliche Versteigerung zu dulden.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 80.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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