Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 23 U 24/20

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – vom 26.11.2019 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 450.201,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 259.242,66 Euro vom 20.07.2013 bis zum 13.01.2016, aus 504.142,38 Euro vom 14.01.2016 bis zum 27.02.2020 und aus 450.201,23 Euro seit dem 28.02.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an die Klägerin 4.391,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40% und die Beklagte 60%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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