Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 12 U 31/23

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.05.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 413/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 21.000,00 € festgesetzt.


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