Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 50/24

Tenor

A.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.04.2024 verkündete Schlussurteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ziffern I. und II. des Tenors des Schlussurteils wie folgt gefasst werden:

I.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an den Mitgliedern der Geschäftsführung der Beklagten zu 2) zu vollziehen ist, zu unterlassen,

1.

ein interaktives Kopfhörer-System zum Speichern und zur Wiedergabe von Audioinhalten, umfassend:

-       einen NFC-Tag mit einem RFID-Code, der eine eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält; und

-       einen Kopfhörer umfassend:

ein oder mehrere Bedienelemente zum Bedienen des Kopfhörers;

einen Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert; wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist, und wobei die eine oder mehrere Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutige Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist; und

ein NFC-Lesegerät, wobei, wenn der NFC-Tag mit einer eindeutigen Kennung, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts gebracht wird, der Kopfhörer konfiguriert ist zum:

Verarbeiten des RFID-Codes, der die eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält;

Korrelieren der eindeutigen Kennung des NFC-Tags mit der eindeutigen Kennung der auf dem Speicher gespeicherten Audiodatei;

Entsperren der Audiodatei, wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei und die Wiedergabe automatisch beendet wird, wenn der NFC-Tag aus der unmittelbaren Umgebung des NFC-Lesegeräts entfernt wird,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen,

und/oder

2.

ein interaktives Kopfhörer-System zum Speichern und zur Wiedergabe von Audioinhalten, umfassend:

-       einen NFC-Tag mit einem RFID-Code, der eine eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält, wobei der NFC-Tag in einen Chip, insbesondere aus Kunststoff, eingebettet ist; und

-       einen Kopfhörer umfassend:

ein oder mehrere Bedienelemente zum Bedienen des Kopfhörers;

einen Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert; wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist, und wobei die eine oder mehrere Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutige Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist; und

ein NFC-Lesegerät, wobei, wenn der NFC-Tag mit einer eindeutigen Kennung, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts gebracht wird, der Kopfhörer konfiguriert ist zum:

Verarbeiten des RFID-Codes, der die eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält;

Korrelieren der eindeutigen Kennung des NFC-Tags mit der eindeutigen Kennung der auf dem Speicher gespeicherten Audiodatei;

Entsperren der Audiodatei, wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen,

und/oder

3.

Kopfhörer mit:

einem Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert, wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist, und wobei die eine oder mehreren Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutigen Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist;

ein oder mehreren Bedienelementen zum Bedienen des Kopfhörers; und

einem NFC-Lesegerät, das konfiguriert ist, eine eindeutige Kennung eines NFC-Tags, der in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts des Kopfhörers gebracht wird, auszulesen, wodurch der Kopfhörer veranlasst wird:

die eindeutige Kennung des NFC-Tags mit eindeutigen Kennungen von auf dem Speicher gespeicherten Audiodateien zu vergleichen; und

eine entsprechende Audiodatei zu entsperren für den Fall, dass die eindeutige Kennung des NFC-Tags mit einer eindeutigen Kennung einer gespeicherten Audiodatei übereinstimmt, wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei, und die Wiedergabe automatisch beendet wird, wenn der NFC-Tag aus der unmittelbaren Umgebung des NFC-Lesegeräts entfernt wird,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen,

und/oder

4.

Kopfhörer mit:

einem Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert; wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist, und wobei die eine oder mehreren Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutigen Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist;

ein oder mehreren Bedienelementen zum Bedienen des Kopfhörers; und

einem NFC-Lesegerät, das konfiguriert ist, eine eindeutige Kennung eines NFC-Tags, der in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts des Kopfhörers gebracht wird, auszulesen, wodurch der Kopfhörer veranlasst wird:

die eindeutige Kennung des NFC-Tags mit eindeutigen Kennungen von auf dem Speicher gespeicherten Audiodateien zu vergleichen; und

eine entsprechende Audiodatei zu entsperren für den Fall, dass die eindeutige Kennung des NFC-Tags mit einer eindeutigen Kennung einer gespeicherten Audiodatei übereinstimmt, wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei;

und einem Magnet, insbesondere einer magnetischen Fläche, in unmittelbarer Umgebung zu dem NFC-Lesegerät, sodass eine weitere Vorrichtung, die neben dem NFC-Tag ferner eine magnetische oder magnetisierbare Komponente aufweist, zum Entsperren und Wiedergeben von Audioinhalten magnetisch an dem Kopfhörer befestigt werden kann,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

II.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an den Mitgliedern der Geschäftsführung der Beklagten zu 2) zu vollziehen ist, zu unterlassen,

1.

einen NFC-Tag, der einen RFID-Code mit eindeutiger Kennung des NFC-Tags enthält,

welcher dazu geeignet ist, zusammen mit einem Kopfhörer als ein interaktives Kopfhörersystem genutzt zu werden,

wobei der Kopfhörer umfasst:

ein oder mehrere Bedienelemente zum Bedienen des Kopfhörers;

einen Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert, wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist und wobei die eine oder mehrere Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutige Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist; und

ein NFC-Lesegerät, wobei, wenn der NFC-Tag mit einer eindeutigen Kennung, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts gebracht wird, der Kopfhörer konfiguriert ist zum:

Verarbeiten des RFID-Codes, der die eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält;

Korrelieren der eindeutigen Kennung des NFC-Tags mit der eindeutigen Kennung der auf dem Speicher gespeicherten Audiodatei;

Entsperren der Audiodatei; wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei und die Wiedergabe automatisch beendet wird, wenn der NFC-Tag aus der unmittelbaren Umgebung des NFC-Lesegeräts entfernt wird,

Abnehmern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder an solche zu liefern,

und/ oder

2.

einen NFC-Tag, der einen RFID-Code mit eindeutiger Kennung des NFC-Tags enthält, wobei der NFC-Tag in einen Chip, insbesondere aus Kunststoff, eingebettet ist,

welcher dazu geeignet ist, zusammen mit einem Kopfhörer als ein interaktives Kopfhörersystem genutzt zu werden,

wobei der Kopfhörer umfasst:

ein oder mehrere Bedienelemente zum Bedienen des Kopfhörers;

einen Speicher, der eine oder mehrere Audiodateien speichert, wobei jede der einen oder mehreren Audiodateien mit einer eindeutigen Kennung assoziiert ist und wobei die eine oder mehrere Audiodateien gesperrt sind, sodass nur Zugriff durch einen RFID-Code, der eine eindeutige Kennung enthält, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, möglich ist; und

ein NFC-Lesegerät, wobei, wenn der NFC-Tag mit einer eindeutigen Kennung, die der eindeutigen Kennung einer jeweiligen Audiodatei entspricht, in die unmittelbare Umgebung des NFC-Lesegeräts gebracht wird, der Kopfhörer konfiguriert ist zum:

Verarbeiten des RFID-Codes, der die eindeutige Kennung des NFC-Tags enthält;

Korrelieren der eindeutigen Kennung des NFC-Tags mit der eindeutigen Kennung der auf dem Speicher gespeicherten Audiodatei;

Entsperren der Audiodatei, wobei auf die entsperrte Audiodatei durch ein oder mehrere der Bedienelemente zugegriffen werden kann, sodass eine Passage oder ein Lied übersprungen oder zur letzten Passage oder zum letzten Lied zurückgesprungen werden kann,

wobei der Kopfhörer ferner konfiguriert ist zum automatischen Starten der Wiedergabe der entsperrten Audiodatei,

Abnehmern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder an solche zu liefern.

B.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1) 2/3 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Beklagten zu 2) 1/3 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst.

C.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten zu 1) wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500.000,00 und der Beklagten zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 250.000,00 abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

D.

Die Revision wird nicht zugelassen.

E.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 750.000,00 festgesetzt, wobei auf die Berufung der Beklagten zu 1) EUR 500.000,00 und auf die Berufung der Beklagten zu 2) EUR 250.000,00 entfallen.


1

A.

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 65 66 67 68 69 70 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122

B.

123

I.

124 125 126

II.

127 128 129 130 131 132 134 136 137 138 140 141 142 144 145 146 147 149 150 151 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 165 167 168 169 171 172 173 174 175 177 178 179 180 182 183 184 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 198 199 200 201 203 204 205 206 207 209 211 212 213 214 215 216 217 218 219 221 222 223 224 225 227 228 229 230 231 233 235 236 237 238 239 240 241 242 244 245 246

1.

247 248 249

2.

250 251

3.

252

4.

253
a)
254
aa)
255 256 257
bb)
258
b)
259
aa)
260
bb)
261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273
c)
274
aa)
275 276 277 278
bb)
279 280 281
cc)
282 283 284
d)
285
aa)
286 287
bb)
288
e)
289 290

III.

291

1.

292
a)
293 294 295 296
b)
297
aa)
298
bb)
299 300 301
c)
302
aa)
303
bb)
304 305 306 307
cc)
308 309 310 311 312 313 314 315 316
d)
317 318 319 320 321
e)
322 323 324 325
f)             
326
aa)
327 328
bb)
329
cc)
330
dd)
331
g)
332 333
h)
334 335
i)
336 337
j)
338

2.

339 340
a)
341 342 343
b)
344
c)
345 346

IV.

347 348
1.
349
2.
350 351 352
3.
353 354 355 356

C.

357

I.

358 359

II.

360 361 362 363

D.

364 365 366 367

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