Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 215/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.10.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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