Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-17U035/_11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.01.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

 

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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