Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 163/15

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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