Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 68/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.02.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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