Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 147/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. August 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 % zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Beklagten haben das Rechtsmittel der Berufung verloren, nachdem sie dieses zurückgenommen haben.

Der Kläger hat das Rechtsmittel der Berufung verloren, soweit er dieses hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zurückgenommen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Lübeck (10. Zivilkammer) - 10 O 297/23
9. August 2024
10 O 297/23 9. August 2024

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