Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 71/20

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird mit dem Hauptantrag als unzulässig verworfen und mit dem Hilfsantrag zurückgewiesen.

Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 3).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 480.000 EUR.


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