Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-24 U 77/21

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.05.2021 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 307,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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