Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 87/21

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.04.2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 6 O 67/21) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landgerichts – auch im Kostenpunkt – aufgehoben und der Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das zuständige Landgericht München I verwiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil des Landgerichts München I vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 21.03.2023 auf bis 25.000,00 € und ab dem 22.03.2023 auf bis 19.000 € festgesetzt.


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