Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 8 U 44/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.2.2003 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 254/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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