Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 107/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Landgerichts Bonn vom 13.4.2010   - 15 O 451/09  -  wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. die Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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