Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 190/21

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 1 O 369/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.406,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.03.2021 zu zahlen.

  • 2. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

  • 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • 5. Die Revision wird nicht zugelassen.


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