Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 36 Not 6/23

Tenor

Auf die Klage wird die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 16.06.2023 zum Aktenzeichen I R 371 Sdh. II, zugestellt am 23.06.2023 2023 teilweise abgeändert und das darin gegen die Klägerin verhängte Bußgeld auf 1.750,00 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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