Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 143/19

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 16 O 327/18 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 7.784,62 sowie Lagerkosten in Höhe von € 1.000,00 und vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 376,52, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.12.2018, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 82% und der Beklagte zu 18%.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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