Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 W 3/25

Tenor

Die als Rechtsbeschwerde zu behandelnde sofortige Beschwerde vom 17.12.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 04.12.2024 (11 T 94/24) wird als unzulässig verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.


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