Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 993/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 6979/10
17. Mai 2011
2 K 6979/10 17. Mai 2011

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