Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

FamFG § 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Dokumente, deren Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst, sind den Beteiligten bekannt zu geben.

(2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

(3) Ist eine Bekanntgabe nicht geboten, können Dokumente den Beteiligten formlos mitgeteilt werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5. Senat für Familiensachen) - 5 UF 146/25
15. Januar 2026
5 UF 146/25 15. Januar 2026
Beschluss vom Amtsgericht München - 567 F 9472/25
10. Oktober 2025
567 F 9472/25 10. Oktober 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2131/20
26. August 2025
1 BvR 2131/20 26. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 2 UF 110/25
26. August 2025
2 UF 110/25 26. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 125/25
13. August 2025
2 W 125/25 13. August 2025
Beschluss vom Kammergericht (1. Zivilsenat) - 1 W 144/25
17. Juli 2025
1 W 144/25 17. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5. Senat für Familiensachen) - 5 UF 111/23
10. Februar 2025
5 UF 111/23 10. Februar 2025
Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 27/25
5. Februar 2025
5 T 27/25 5. Februar 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 66/24
4. Dezember 2024
XII ZB 66/24 4. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 12 W 14/24
26. August 2024
12 W 14/24 26. August 2024