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BinSchUO2008Anh XII § 15.06 Fahrgasträume und -bereiche (Law)
1. Fahrgasträume müssen: a) sich auf all...
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BinSchUO2008Anh XII § 24.08 Übergangsbestimmungen zu § 2.18 (Law)
Bei Fahrzeugen, die nach dem 31. März 2007 im Besitz eines gültigen Schiffsattestes nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung waren, ist bei Erteilung eines Gemeinschaftszeugnisses die bereits zugetei...
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BinSchUO2008Anh XII § 8a.04 Einbau-, Zwischen- und Sonderprüfung (Law)
1. Die zuständige Behörde prüft anlässlich der Einbauprüfung nach § 8a.02 Nummer 4, bei Zwischenprüfungen nach § 8a.02 Num...
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BinSchUO2008Anh XII § 7 Besondere Vorschriften für Masten (Law)
1. Hölzerne Masten müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 8 Besondere Vorschriften für Stengen (Law)
1. Hölzerne Stengen müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 9 Besondere Vorschriften für Bugspriete (Law)
1. Hölzerne Bugspriete müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 10 Besondere Vorschriften für Klüverbäume (Law)
1. Hölzerne Klüverbäume müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 11 Besondere Vorschriften für Großbäume (Law)
1. Hölzerne Großbäume müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 12 Besondere Vorschriften für Gaffeln (Law)
1. Hölzerne Gaffeln müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 14 Besondere Vorschriften für stehendes Gut (Law)
1. Fockstage und Wanten müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 15 Besondere Vorschriften für laufendes Gut (Law)
1. Für laufendes Gut müssen Faserseile oder Stahldrahttauwerk verwendet werden. Die Bruchfestigkeit und der Durchmesser fü...
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BinSchUO2008Anh XII § 16 Beschläge und Teile der Takelage (Law)
1. Die Durchmesser der Seilscheiben, gemessen von Seilmitte zu Seilmitte, müssen beim Einsatz von Stahldrahtseil oder Fase...
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BinSchUO2008Anh XII § 5 Übergangsbestimmung zu Anhang II § 2.18 (Law)
Anhang II § 24.08 gilt sinngemäß.
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BinSchUO2008Anh XII § 13 Allgemeine Bestimmungen für stehendes und laufendes Gut (Law)
1. Stehendes und laufendes Gut muss den Festigkeitsbestimmungen nach den §§ 14 und 15 entsprechen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XII § 2 Abweichungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fahrzeuge, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht vollständig entsprechen, müssen den nach erstmaliger Erteilung ihres Gemeinschafts...
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BinSchUO2008Anh XII § 1 Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die nicht auf dem Rhein verkehren (Law)
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten a) ...
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BinSchUO2008Anh XII Anlage 1 - gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffszeugnis - (Law)
Anlage 1 Motorparameterprotokoll ...
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BinSchUO2008Anh XII § 4.05 Höchstzulässige Einsenkung der Schiffe, deren Laderäume nicht immer sprühwasser- und wetterdicht geschlossen sind (Law)
Ist die Ebene der größten Einsenkung für Zone 3 unter der Voraussetzung festgesetzt, dass die Laderäume sprühwasser- und wetterdicht geschlossen werden können, und beträgt der Abstand zwi...
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BinSchUO2008Anh XII § 3 Abweichungen für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 auf Kiel gelegt worden sind (Law)
1. Zusätzlich zu § 2 dürfen Schiffe, die vor dem 1. Januar 1985 auf Kiel gelegt wurden, von den folgenden Vorschriften unter den in Spalte 3 ...
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BinSchUO2008Anh XII § 6 Übergangsbestimmung für Fahrzeuge nach Anhang II Kapitel 15, 17 und 21 sowie nach Artikel Artikel 5 dieses Anhangs (Law)
...XII Artikel 5 das Gemeinschaftszeugnis nach einer Untersuchung gemäß Anhang II § 2.09 Nummer 1, 3 und 4 erteilt, die nach Ablauf des geltenden...