Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 158/22

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 05.02.2024 durch den Richter am Amtsgericht M.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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