Urteil vom Amtsgericht Mettmann - 21 C 304/13

Tenor

hat das Amtsgericht Mettmann im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 06.08.2014 durch die Richterin Z für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägern 76,73 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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