Urteil vom Amtsgericht Neuss - 75 C 4850/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts angefallen sind. Diese Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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