Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14

Tenor

Die Angeklagten sind der versuchten schweren Brandstiftung schuldig.

Die Angeklagten F und B2 werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe über den Angeklagten B, wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte B wird von Kosten und Auslagen freigestellt.

Die übrigen Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.


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