Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 20 Ca 803/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Januar 2014, zugegangen am 30. Januar 2014, nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als verantwortliche Elektrofachkraft und Ausbilder im Bereich Elektro- und Automatisierungstechnik zu beschäftigen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 31. Mai 2013 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, das die Leistungsbeurteilung „gut“ enthält.

  • 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 12,2 % und die Beklagte 87,8 %.

  • 7. Der Wert des Streitgegenstands wird auf € 23.627,20 festgesetzt.


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