Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 16 Ca 6887/24

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 06.11.2024, zugegangen am 09.11.2024, zum 20.12.2024 beendet wurde.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugbegleiterin bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens weiter zu beschäftigen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Berufung wird zugelassen.

  1. Der Streitwert beträgt 6.640,96 EUR.


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