Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 336/17

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Bausparvertrag mit der Vertragsnummer ######## durch die mit Schreiben vom 10.10.2016 erklärte Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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