Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 254/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 23.063,01 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes für gefahrene 27.400 km in Höhe von 2.527,70 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw A, Baujahr #### mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ######;

es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Pkws in Verzug befindet;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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