Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 217/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.796,27 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 812,82 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, längstens bis zum 31.08.2018, monatlich 410,33 € brutto sowie 42,78 € netto beginnend ab dem 01.08.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materielle und immaterielle Schäden, die dem Kläger aus dem Kollisionsereignis vom 11.11.2013 entstehen, zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger und/oder andere Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (9. Zivilsenat) - 9 W 23/25
30. Juni 2025
9 W 23/25 30. Juni 2025
Endurteil vom Oberlandesgericht München - 10 U 176/20
10. März 2021
10 U 176/20 10. März 2021

Referenzen