Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 O 404/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die C, I-Straße, 80939 München, einen Betrag in Höhe von 60.371,74 € Zug um Zug gegen Übergabe des Wagen F, Fahrgestell Nummer WBS6C91070DV73399, zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die KClägerin 70.254,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum seit dem 19.03.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30% und die Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen